Rauchen
Rauchen zählt zu den größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken. Um den Nichtraucherschutz entsprechend dem am 1.1.2008 in Kraft getretenen Nichtraucherschutzgesetz sicherzustellen, besteht ein generelles Rauchverbot in sämtlichen Gebäuden des Krankenhauses.
Auf dem Krankenhausgelände ist das Rauchen nur im Raucherpavillon (neben Haus F) und an den mit Aschenbehältnissen ausgestatteten Plätzen zulässig.


