Wahlleistungen
Folgende Wahlleistungen können Sie gegen gesonderte Berechnung zusätzlich vereinbaren:
- Ärztliche Leistungen durch liquidationsberechtigte Ärzte,
- Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer,
- Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson.


